STERBEVERFÜGUNG

Seit 2022 ist in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft. Es ermöglicht schwer und unheilbar kranken Menschen, ihren Sterbewunsch rechtlich verbindlich festzuhalten – unter streng geregelten Voraussetzungen und nach umfassender ärztlicher Aufklärung.

Eine Sterbeverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine urteilsfähige, volljährige Person festlegt, dass sie ihrem Leben mithilfe eines tödlich wirkenden Präparats ein Ende setzen möchte. Diese Entscheidung kann nur freiwillig, selbstbestimmt und ohne äußeren Druck erfolgen.

Voraussetzung ist, dass die betroffene Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren dauerhaften Erkrankung leidet, die das Leben nachhaltig beeinträchtigt und mit anhaltendem Leiden verbunden ist.

Vor der Errichtung einer Sterbeverfügung müssen zwei ärztliche Aufklärungsgespräche stattfinden – eines davon mit einer Ärztin oder einem Arzt mit palliativmedizinischer Ausbildung. In diesen Gesprächen werden die medizinische Situation, mögliche Behandlungs- und Palliativoptionen sowie die rechtlichen Folgen der Verfügung eingehend erläutert.

Als ausgebildeter Palliativmediziner ist mir dieser Prozess besonders wichtig. Die Palliativmedizin sieht den Menschen in seiner Gesamtheit – mit dem Ziel, Leiden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und Entscheidungen in Würde und Klarheit zu ermöglichen.

Erst nach den ärztlichen Gesprächen kann die Sterbeverfügung vor einer Notarin, einem Notar oder einer rechtskundigen Person der Patientenanwaltschaft errichtet werden. Sie gilt ein Jahr und kann jederzeit widerrufen oder nicht verlängert werden.

Die Errichtung einer Sterbeverfügung ist kein Ausdruck von Aufgabe, sondern von Selbstbestimmung und Würde in einer existenziellen Lebenssituation. Sie verlangt Sensibilität, Respekt und eine umfassende ärztliche Begleitung.